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Datenschutzerklärung Information gemäß DSGVO und TKG
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Online-Formulare
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Die Marktgemeinde Hitzendorf stellt auf ihrer Website eine Reihe von Online-Formularen für eine bequeme elektronische Antragstellung im Rahmen von behördlichen Verfahren, Bestellung kommunaler Dienstleistungen, Anmeldung zu Services der Gemeinde und für weitere Anliegen an die Gemeinde zur Verfügung.
Die Nutzung dieser Online-Formulare und die damit verbundene elektronische Erfassung der für den jeweiligen Vorgang benötigten – teilweise personenbezogenen und weiteren – Daten erfolgt freiwillig und stellt nur eine von mehreren Möglichkeiten für Anbringen an die Gemeinde dar (wie beispielsweise eine persönliche Antragstellung vor Ort zu den Öffnungszeiten der jeweils zuständigen Dienststelle). Die Verarbeitung der mit den Online-Formularen von Ihnen erfassten Daten erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der Bestimmungen des Artikels 6 DSGVO!
Mit den von Ihnen aufgerufenen Online-Formularen der Gemeinde geben Sie personenbezogene und auch weitere Daten bekannt, die für die Bearbeitung Ihres Antrages benötigt werden. Die Bereitstellung Ihrer Daten erfolgt ausschließlich
- auf Basis einer gesetzlichen Grundlage (z.B. Bauordnung oder Meldegesetz)
- oder aufgrund benötigter Informationen für eine von Ihnen erwünschte Leistung der Gemeinde, welche in ein Vertragsverhältnis mit der Gemeinde mündet (z.B. Förderantrag oder Kindergartenanmeldung)
- oder aufgrund eines bereits bestehenden Vertragsverhältnisses mit der Gemeinde (z.B. Änderung von Anzahl oder Größe der Mülltonnen)
- oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe im berechtigten oder öffentlichen Interesse der Gemeinde (z.B. Meldung von Schäden im Gemeindegebiet oder Anregungen an die Gemeindeverwaltung).
Ihre personenbezogenen Daten werden von der Marktgemeinde Hitzendorf nur so lange verspeichert, wie diese für eine gesetzes- oder vertragskonforme
Erledigung Ihres Antrages oder die Wahrnehmung einer im berechtigten oder öffentlichen Interesse der Gemeinde stehenden Aufgabe benötigt werden. Dies ist abhängig von der jeweiligen Rechtsgrundlage, dem zugrunde liegenden Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und der Gemeinde oder der zugrundeliegenden Wahrnehmungsaufgabe im berechtigten oder öffentlichen Interesse. Beispielsweise sind verrechnungsrelevante Daten aus haushaltsrechtlichen Gründen sieben Jahre oder Bewerbungsunterlagen, aus denen kein Dienstverhältnis hervorgegangen ist, bis zu sechs Monaten aufzubewahren.
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Verwendung von Plugins (Facebook, Twitter, Instagram etc.)
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Facebook (Firma Facebook Ireland Limited, Hanover Reach, 5-7 Hanover Quay, Dublin 2, Ireland) und andere Anbieter speichern Daten, um die Nutzung von Webseiten Ihrem Nutzer-Konto zuzuordnen, sofern Sie dort Mitglied sind. Diese Zuordnung erfolgt, wenn Sie beispielsweise parallel bei Facebook eingeloggt sind während Sie unsere Website benutzen oder auf Ihrem Rechner Facebook-Cookies zulassen. Wenn Sie Plugins solcher Anbieter aktiv nutzen, z.B. den "Gefällt mir"-Button betätigen oder einen Kommentar abgeben, wird dies in Ihrem Facebook-Profil angezeigt.
Wenn Sie nicht möchten, dass Facebook oder ein anderer Anbieter diese Daten erhält, müssen Sie sich vor dem Besuch der von diesen Anbietern vermittelten Webseiten bei Facebook ausloggen bzw. die Facebook-Cookies löschen. Facebook beachtet die Datenschutzbestimmungen des „US Safe Harbor“-Abkommens und ist beim „Safe Harbor“-Programm des US-Handelsministeriums registriert. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
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Verwendung unserer Facebook-Fanpage
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seiner Entscheidung vom 5.6.2018 ausgesprochen, dass Betreiber von Facebook-Fanpages aus datenschutzrechtlicher Sicht auch "Verantwortlicher" für die Verarbeitung der Daten durch Facebook, gemeinsam mit Facebook sind. Facebook-Pages arbeitet im Bereich des Reiters "Insights" mit sogenannten Cookies, die Ihr Verhalten auf unserer Fanpage mitschreiben. Auf dieser Basis sind die Auswertungen, die Sie in "Insights" sehen, erst möglich. Dadurch haben wir als Betreiber der Fanpage eine Mitverantwortung - zumindest laut EuGH. Allerdings haben wir auf Facebook keinen Einfluss, die Funktion "Insights" zu deaktivieren. Facebook hat zwischenzeitlich zwar am Reiter "Insights" gearbeitet, wir wissen aber nicht, ob damit auch die zugrundeliegenden Funktionen im Hintergrund deaktiviert worden sind.
Aus diesem Grund hat die Fachhochschule Oberösterreich bei Facebook Ireland Ltd eine Beschwerde mit der Aufforderung eingebracht, die Entscheidung über die Verwendung von "Insights" in die Sphäre der Benutzer zu verlagern. Unter Vorgabe einer einmonatigen Umsetzungsfrist wurde auch eine weitere Beschwerde bei der österreichischen Aufsichtsbehörde (Datenschutzbehörde) gemäß Artikel 77 DSGVO angekündigt. Wenn Sie also ganz sicher sein wollen, dass Ihr Surfverhalten von Facebook nicht mitgeschrieben wird, dürfen Sie unsere Facebook-Fanpage vorerst nicht mehr einsehen.
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Ihre Rechte
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Wenn Sie sich über die Verarbeitung Ihrer personenbezogener Daten, deren Weitergabe, die Speicherung und Ihre Rechte als betroffene Person im Detail informieren möchten, steht Ihnen unser Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten zur Verfügung, welches auch an der Amtstafel vor dem Marktgemeindeamt ausgehängt ist (Information gemäß Artikel 13 und 14 DSGVO).
Grundsätzlich stehen Ihnen die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, wenden Sie sich bitte an die Marktgemeinde Hitzendorf. Sollte eine Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten nicht möglich sein (z.B. aus rechtlichen Gründen), so werden Sie von der Gemeinde darüber informiert.
Haben Sie eine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung Ihrer Daten erteilt, so steht Ihnen ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung zu, sofern es keine andere (z.B. rechtliche oder vertragliche) Grundlage für die Verarbeitung gibt. Bis zum Widerrruf erfolgt die Verarbeitung Ihrer Daten aufgrund Ihrer Einwilligung rechtmäßig. Sollte es gegebenenfalls durch Ihren Widerruf zu Leistungseinschränkungen seitens der Gemeinde kommen, so werden Sie von der Gemeinde darüber informiert (beispielsweise ist keine Sonderverpflegung im Kindergarten möglich, wenn die dafür benötigten Verpflegungshinweise, die im Zuge der Kindergartenanmeldung ggf. bekannt gegeben wurden, widerrufen werden.)
Sollten Sie darüber hinaus der Auffassung sein, dass die Marktgemeinde Hitzendorf Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachkommt, steht Ihnen das Recht zu, sich bei der Datenschutzbehörde als Aufsichtsbehörde zu beschweren.
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